1. AUSGANGSLAGE
Anbieter, wie auch Kostenträger individualpädagogischer Maßnahmen sehen sich zunehmend in der Verantwortung, Hilfen nach § 35 SGB VIII über die geltenden Verfahren hinaus hinreichend, nachvollziehbar und fortlaufend zu legitimieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Hilfen im Ausland (z.B. Projektstellen im Ausland) erbracht werden.
Controlling bedient somit einen erweiterten Legitimationsanspruch mit dem Ziel der Sicherung von:
Transparenz
Qualität
Fachlichkeit
Zweckentsprechender Mittelverwendung
Risikominimierung
Kindeswohl
Einhaltung landesrechtlicher Regelungen
Ausgangslage ist er zu erbringende Nachweis struktureller und prozessualer Qualitäten.
Grundlage für das Controlling ist die Beauftragung durch Anbieter von Hilfen nach § 35 SGB VIII, durch Kostenträger oder durch die Heimaufsicht der Landesjugendämter.
Das Ziel ist die Schaffung von Transparenz für die überprüften Bereiche.
2. PRÜFAUFTRAG
Vor dem Hintergrund gesetzlicher Bestimmungen und bestehender Standards können Prüfauftrag und Prüfumfang fokussiert werden auf die Überprüfung der Strukturqualität des Anbieters, auf die Prüfung der Geschäftsführung sowie auf die gezielte Kontrolle einzelner Projektstellen im Inland und Ausland.
Der Prüfauftrag kann somit folgende als wesentlich zu benennende Bereiche umfassen:
rechtliche Grundlagen
zweckentsprechende Verwendung der Entgelte in der Finanzbuchhaltung
Qualifikation der Mitarbeiter/innen
Leitbild
Finanzkonzept
Leistungsvereinbarung
Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Entgeltvereinbarung
Konzeption
Projektstellenbeschreibung
Protokoll Qualitätsdialog
Verträge
Polizeiliche Führungszeugnisse der Mitarbeiter
Hilfeplandokumentationen
Versicherungsnachweise
Inaugenscheinnahme der Projektstellen vor Ort
Personelle und finanzielle Ausstattung der Projektstellen
Einschätzung der öffentlichen Diskussion in der Region, gegenüber die dort stattfindenden Maßnahmen
Einschätzung der Integration der Betreuten vor Ort und möglicher Perspektiven der Verbeheimatung oder der Reintegration in Deutschland
Abklärung einer evtl. Gefährdung der dort lebenden Kinder und Jugendlichen nach § 8a
Einhaltung von Selbstverpflichtungen
Eine weiterreichende und konkretisierte Fragestellung ist möglich.
3. PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG UND BERICHTSLEGUNG
Für die Durchführung einer Prüfung sind je nach Umfang und Ort vier bis acht Wochen zu veranschlagen.
Auftrag, Umfang und Ergebnis der Prüfung , sowie die zur Anwendung gekommenen Prüfmethoden werden in einem ausführlichen Bericht dokumentiert.
Der Prüfbericht wird mit den Auftraggebern auch im Hinblick auf weiterreichende Empfehlungen abschließend durchgesprochen.
Die Prüfung wird durchgeführt von:
Stefan Prange, Dipl. Ökonom, Berater für Sozialwirtschaft, selbständig
Uwe Fröhlich, Dipl. Pädagoge, Qualitätsentwicklung, W-IP-e.V.
Michael Zeis, Dipl. Sozialarbeiter, Kinderschutzfachkraft §8a, W-IP-e.V.